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Hinweise für Vereine zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Aufgrund der neuen 5. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.05.2020 ist es Vereinen in unserem Bundesland unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen möglich, den teilweisen Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.

 

Wir wollen den Vereinen am Beispiel der SG Rot-Weiß Thalheim, dass wir freundlicherweise zur Verfügung gestellt bekommen haben, einen möglichen Hygieneplan aufzeigen, der den jeweiligen Kommunen zur Beantragung des Trainingsbetriebes vorgelegt werden kann, um schrittweise wieder das Training auf den Sportstätten erlaubt zu bekommen.

Weiterhin haben wir einen Leitfaden des DFB für euch, den man auch mit in Betracht ziehen kann für die Trainingsarbeit unter den derzeitigen Bedinungen.

Beispiel Hygieneplan

DFB-Leitfaden für die Trainingsarbeit

Bitte beachtet, dass vor einem eventuellen Training alle Absprachen mit den jeweiligen Kommunen zu führen sind! Für weitere Fragen stehen euch die Ansprechpartner des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter der aktuellen telefonischen Hotline 03496-1234 bzw. 03496-1235 zur Verfügung.

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