Neue Bestimmungen für Spielgemeinschaften im Männerbereich

Für die kommende Saison gelten neue Bestimmungen für die Spielgemeinschaften im Männerbereich. Der Spielausschuss erstellte eine Beschlussvorlage, die der Vorstand des KFV in seiner letzten Sitzung am Montag, 12.06.2017, bestätigte.
Die Änderung betreffen beispielsweise die Anzahl der teilnehmenden Spieler im Spieljahr in der Spielgemeinschaft. Es dürfen maximal 24 Spieler in der Spielgemeinschaft auf der Meldeliste stehen. Pro Verein sind 3 Nachmeldungen möglich im Laufe der Saison.

Weitehin ist es nicht mehr möglich, sogenannte Stammspieler aus höherklassigen Mannschaften (also Spieler, welche 50% und mehr Einsätze dort absolvierten), in der unterklassigen Spielgemeinschaft zum Einsatz zu bringen.

Die entsprechenden Vereine, welche eine Spielgemeinschaft in der Saison 2017/18 eingehen möchten, haben bis zum 30.06.2017 Zeit, der spielleitenden Stelle dies schriftlich anzuzeigen. Anfang Juli werden alle genehmigten Spielgemeinschaften auf der Homepage des KFV veröffentlicht. Für weitere Fragen stehen den Vereinen die Staffelleiter zur Verfügung.

Antrag auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft zum Download

Durchführungsbestimmungen zum Download

Spielerlisten für Spielgemeinschaften zum Download

 

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